Rechtsanwältin Karin Schwarz-Feuring steht im Büro und arbeitet mit einem Tablet. Im Hintergrund sieht man Blumen.

Kompetenzen der Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring

Eine spitze Zunge ist das einzige Schneidewerkzeug, das durch ständigen Gebrauch schärfer wird.  Washington Irving (Amerikanischer Schriftsteller)

Die Anwältin ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht.  Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bietet sie in den Bereichen Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht sowie in den an das Arbeitsrecht angrenzenden Bereichen Beratung und Hilfe an. Die Bereiche Stressvermeidung, Strategieberatung, Umgang mit ungerechtfertigten Vorwürfen, Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder Eingliederungsmanagement im BEM-Verfahren (betriebliches Eingliederungsmanagement), Anträge auf Zustimmung zu Kündigungen oder Änderungskündigungen, die bei den zuständigen Behörden (Integrationsämtern) gestellt werden, gehören zwar in den Bereich des Verwaltungsrechts, werden aber wegen des Sachzusammenhangs eher dem Arbeitsrecht zugerechnet.

Die Kanzlei für Arbeitsrecht befindet sich seit 1994 in Remscheid. Die Vertretung der Mandantinnen und Mandanten vor den Arbeitsgerichten und die Beratung und außergerichtliche Vertretung erfolgen bundesweit.

Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und angestellte Führungskräfte, wird also immer nur auf einer Seite tätig.

In der Kanzlei für Arbeitsrecht finden Sie die Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

Sie ist keine Vertrauensanwältin irgendeiner Rechtsschutzversicherung.

In der Kanzlei für Arbeitsrecht ist sichergestellt, dass Ihre Informationen und Ziele mit der gebotenen Verschwiegenheit behandelt werden. Nur wenn Sie einen Auftrag und eine schriftliche Erlaubnis erteilen und in diesem Rahmen die anwaltliche Verschwiegenheit aufheben, wird der „Kontakt nach außen“ aufgenommen.

Nicht nur Abmahnungen oder Kündigungen belasten ein Arbeitsverhältnis. Auch ungerechte Behandlung, unpünktliche Zahlungen des Entgelts, nicht nachvollziehbare Abzüge auf der Entgeltabrechnung, ein schlechtes Zeugnis oder schlechte Arbeitsbedingungen beeinträchtigen die Arbeitsleistung und die Motivation.

Gerade die Strategieberatung nimmt zunehmend Raum ein. Wer am bisherigen Arbeitsplatz unzufrieden ist, schlecht behandelt wird, bei Beförderungen übergangen wird, wenig berufliche Zuwendung und Förderung bekommt, mit Arbeit „zugeschüttet“ wird, unerträglich viele Überstunden ableistet, bei Zielvereinbarungen nicht angemessen beurteilt wird oder bei Krankheit mit sogenannten Krankenrückkehrgesprächen unter Druck gesetzt wird, fragt sich: „wie geht es weiter“.

Ausbildung und berufliche Erfahrung:

Fachänwältin für Arbeitsrecht

Selbständige Rechtsanwältin

Jurastudium an der Universität zu Köln

Langjährige betriebliche Erfahrung als Betriebsrätin und Personalrätin

Arbeit beim Vorstand der IG Metall und im DGB

Mitgliedschaft:

Im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Spezielle Arbeitsschwerpunkte:

Kündigungsschutzrecht

Anti-Mobbing-Training

Personalgespräche und Stressbewältigung

Betriebsverfassungsrecht

Zulassung:

Es gibt im arbeitsgerichtlichen Bereich keine Zulassungsbeschränkungen